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Info

  1. Kraftwagen bis 3,5t zG
  2. Mitführen von Anhängern:
  3. Alle Anhänger bis 750 kg zG
  4. Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
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Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden Dunkelheit

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Prüfung

Theorieprüfung:

Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:

Dauert mindestens 45 Minuten, (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

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Voraussetzung

Mindestalter 18/17 Jahre Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt