Info
- Kraftwagen bis 3,5t zG
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zG
- Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfung
Theorieprüfung:
Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauert mindestens 45 Minuten, (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Voraussetzung
Mindestalter 18/17 Jahre Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt