Info
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausbildung
Theorie
bei Vorbesitz von Klasse B
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
- bis 2 Jahre
- 41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit (Fahrstunden)
- > als 2 Jahre
- 16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)
bei Vorbesitz von Klasse C
- bis 2 Jahre
- 8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)
- > als 2 Jahre
- 6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit (Fahrstunden)
Prüfung
Theorieprüfung
Fragebogen mit 35 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Dauer jeweils mindestens 75 Minuten Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Voraussetzung
Mindestalter 21 Jahre
Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder einer medizinisch / psychologischen Untersuchung.