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Info

Kraftwagen über 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) Anhänger bis 750 kg zGM

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Ausbildung

Theorie 

6 Doppelstunden Grundstoff 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden2; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden2) 

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten 
  1. Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) 
  2. Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE 
  3. Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) 
  4. Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) 
  5. Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
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Prüfung

Theorieprüfung 

Fragebogen mit 37 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung: 

Dauer jeweils mindestens 85 Minuten Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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Voraussetzung

Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein. Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B Eingeschlossene Klasse: C1 Vorbesitz Führerschein Klasse B Ärztliche Bescheinigung