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Info

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

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Ausbildung

Theorie 

6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden) 

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

Sonderfahrten 
  1. C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit(Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E 
  2. Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
  3. Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden) G
  4. esamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
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Prüfung

Theorieprüfung 

Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden 

Praktische Prüfung: 

Dauer jeweils mindestens 85 Minuten Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 jahre). Sie müssen den Führerschein der Klasse B besitzen und eine ärztliche Bescheinigung über die Eignung vorlegen.