Info
Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM
Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12 t.
Ausbildung
Theorie
Keine
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Prüfung
Theorieprüfung
Keine
Praktische Prüfung:
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre). Sie müssen den Führerschein der Klasse C1 besitzen oder zumindest die Prüfung für die betreffende Klasse bestanden haben.