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Info

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM 

Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM. 

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12 t.

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Ausbildung

Theorie 

Keine

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  1. Sonderfahrten C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden) 
  2. Gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) 
  3. Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden) 
  4. Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
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Prüfung

Theorieprüfung 

Keine

Praktische Prüfung: 

Dauer jeweils mindestens 85 Minuten Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

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Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre). Sie müssen den Führerschein der Klasse C1 besitzen oder zumindest die Prüfung für die betreffende Klasse bestanden haben.