Info
Kraftwagen über 3,5t zG Anhänger über 750kg zG Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von D1 od. D: 2 Doppelstunden)
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- Klasse C auf CE - Fahrstunden: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) gemeinsamer Ausbildungsgang
- Klassen C und CE Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Prüfung
Theorieprüfung
Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer jeweils mindestens 85 Minuten Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre (für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 jahre). Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE