info_desktop.png

Info

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Direkteinstieg ab 24 Jahren!

ausbildung_desktop.png

Ausbildung

Theorie

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff.

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben

Praxis: 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

prüfung_desktop.png

Prüfung

Theorieprüfung ist abzulegen 

bei Ersterteilung 

Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden 

bei Erweiterung 

Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

A2, A: 

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2. 

Praktische Prüfung

A2, A

Dauer mindestens 70 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße) 

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

voraussetzung_desktop.png

Voraussetzung

Mindestalter 24 Jahre

Biometrisches Passbild

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs