Info
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Direkteinstieg ab 24 Jahren!
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) 4 Doppelstunden Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
A2, A:
Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.
Praktische Prüfung
A2, A
Dauer mindestens 70 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Voraussetzung
Mindestalter 24 Jahre
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs