Info
- Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h fahren
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Ausbildung
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung
Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:
A1:
Dauer mindestens 70 Minuten
Voraussetzung
- Mindestalter 16 Jahre
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs