info_desktop.png

Info

  1. Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h fahren
  2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
ausbildung_desktop.png

Ausbildung

Theorie
  1. 12 Doppelstunden Grundstoff
  2. 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: 
  1. Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  2. (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  3. 5 Fahrstunden Überland
  4. 4 Fahrstunden Autobahn
  5. 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
prüfung_desktop.png

Prüfung

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung:

A1:

Dauer mindestens 70 Minuten

voraussetzung_desktop.png

Voraussetzung

  1. Mindestalter 16 Jahre
  2. Biometrisches Passbild
  3. Sehtest
  4. Erste-Hilfe-Kurs