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Info

  1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
  2. Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
  3. Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
  4. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
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Ausbildung

Theorie
  1. 12 Doppelstunden Grundstoff 
  2. 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

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Prüfung

Theorieprüfung

bei Ersterteilung

  1. Fragebogen mit 30 Fragen
  2. ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

  1. Fragebogen mit 20 Fragen
  2. ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung:

Sie dauert mindestens 55 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

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Voraussetzung

  1. Mindestalter 15 Jahre
  2. Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
  3. Biometrisches Passbild
  4. Sehtest
  5. Erste-Hilfe-Kurs